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  • ab 16.02.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 SchKStV - Regelungszweck

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen in Seehäfen 
Redaktionelle Abkürzung
SchKStV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96000

Diese Verordnung dient der Verminderung von Luftverunreinigungen, die durch die Verwendung schwefelhaltiger Schiffskraftstoffe verursacht werden.