Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 2 GKostStAV - B. Stundung und Erlass in der Verwaltungs-, der Sozial-, der Arbeits- und der Finanzgerichtsbarkeit

Bibliographie

Titel
Stundung und Erlass von Kosten in der Gerichtsbarkeit
Redaktionelle Abkürzung
GKostStAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35501010000002

Für die Verwaltungs-, die Sozial-, die Arbeits- und die Finanzgerichtsbarkeit gilt Abschnitt A entsprechend. An die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts treten die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, des Landessozialgerichts, des Landesarbeitsgerichts und des Finanzgerichts, an die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landgerichts (Amtsgerichts) treten die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsgerichts und des Sozialgerichts sowie die Direktorin oder der Direktor des Sozialgerichts und des Arbeitsgerichts.