Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 26.09.1995, Az.: HEs 74/95
Haftbefehl; Wiederholungsgefahr; Außervollzugsetzung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 26.09.1995
- Aktenzeichen
- HEs 74/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 13080
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1995:0926.HES74.95.0A
Rechtsgrundlagen
- § 112a StPO
- § 116 StPO
Fundstelle
- StV 1995, 644
Redaktioneller Leitsatz
Ein Haftbefehl, der auf die Annahme der Wiederholungsgefahr gestützt ist, kann außer Vollzug gesetzt werden, sobald die Wiederholungsgefahr aufgrund geeigneter Auflagen beseitigt wurde.