Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 26.09.1995, Az.: HEs 74/95

Haftbefehl; Wiederholungsgefahr; Außervollzugsetzung

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
26.09.1995
Aktenzeichen
HEs 74/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 13080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1995:0926.HES74.95.0A

Fundstelle

  • StV 1995, 644

Redaktioneller Leitsatz

Ein Haftbefehl, der auf die Annahme der Wiederholungsgefahr gestützt ist, kann außer Vollzug gesetzt werden, sobald die Wiederholungsgefahr aufgrund geeigneter Auflagen beseitigt wurde.