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  • ab 10.10.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 4 VwVfVÄndG - Neubekanntmachung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
Redaktionelle Abkürzung
VwVfVÄndG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration wird ermächtigt, das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.