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  • ab 10.10.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 2 VwVfVÄndG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
Redaktionelle Abkürzung
VwVfVÄndG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 6 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 30. April 2007 (Nds. GVBl. S. 179) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Am Ende der Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "oder" ersetzt.

  2. 2.

    Am Ende der Nummer 2 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt.

  3. 3.

    Nummer 3 wird gestrichen.