Art. 2 VwVfVÄndG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- VwVfVÄndG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 6 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 30. April 2007 (Nds. GVBl. S. 179) wird wie folgt geändert:
- 1.
Am Ende der Nummer 1 wird das Komma durch das Wort "oder" ersetzt.
- 2.
Am Ende der Nummer 2 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt.
- 3.
Nummer 3 wird gestrichen.