Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 14.07.2021 (aktuelle Fassung)

Art. 2 NDR-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk
Redaktionelle Abkürzung
NDR-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 7. Juli 2021

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil