Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 19.04.1990, Az.: 1 U 230/89

Anscheinsbeweis; Kausalkette; Unfall; Fahrzeug; Kfz; Gehirnblutung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
19.04.1990
Aktenzeichen
1 U 230/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14942
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1990:0419.1U230.89.0A

Fundstelle

  • NZV 1991, 156 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Fährt ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Grund auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, so steht der Annahme eines Anscheinsbeweises für sein Verschulden nicht schon die Möglichkeit entgegen, daß er beim Ingangsetzen der zum Unfall führenden Kausalkette infolge einer Gehirnblutung bewußtlos war.