Abschnitt 5 IntZuwGewRL - 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung einer Zuwendung zu den Ausgaben für die Internatsunterbringung von Schiffer-, Schausteller- und Zirkuskindern
- Redaktionelle Abkürzung
- IntZuwGewRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010035065
Die Leistung des Landes wird als nicht rückzahlbare Zuwendung zur Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Förderungszeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beträgt die Zuwendung bis zu 8 DM je Schüler und gemäß Nr. 4 anzuerkennenden Tag der Internatsunterbringung.