§ 7 NHLeistBVO - Richtlinien
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - NHLeistBVO -)
- Amtliche Abkürzung
- NHLeistBVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Das Präsidium stellt nach Anhörung des Senats Richtlinien über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen auf. Es berücksichtigt dabei den Gleichstellungsauftrag nach § 3 Abs. 3 NHG und gewährleistet so die Chancengleichheit von Frauen insbesondere bei der Gewährung von besonderen Leistungsbezügen.