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  • ab 01.01.2003 (aktuelle Fassung)

§ 7 NHLeistBVO - Richtlinien

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - NHLeistBVO -)
Amtliche Abkürzung
NHLeistBVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Das Präsidium stellt nach Anhörung des Senats Richtlinien über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen auf. Es berücksichtigt dabei den Gleichstellungsauftrag nach § 3 Abs. 3 NHG und gewährleistet so die Chancengleichheit von Frauen insbesondere bei der Gewährung von besonderen Leistungsbezügen.