Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 23.09.1988, Az.: 5 WF 92/88
Betreuung der minderjährigen Kinder; Sorgeberechtigter Vater; Unterhaltspflicht; Barunterhalt; Ungleichgewicht bei Enkünften; Barunterhaltspflichtiger Elternteil; Barbedarf des Kindes
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 23.09.1988
- Aktenzeichen
- 5 WF 92/88
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1988, 10829
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1988:0923.5WF92.88.0A
Rechtsgrundlage
- § 1606 Abs. 3 BGB
Fundstelle
- FamRZ 1989, 423
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Die Betreuung der minderjährigen Kinder durch den sorgeberechtigten Vater stellt eine Erfüllung seiner Unterhaltspflicht dar.
2. Es kommt dann zur Beteiligung des sorgeberechtigten Elternteils am Barunterhalt, wenn zwichen den den Einkünften der Elternteile ein erhebliches Ungleichgewicht zum Nachteil des barunterhaltspflichtigen Elternteils besteht (hier: Vater 2500 DM, Mutter 1000 DM).
3. Das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteil und der Mehrverdienst des Sorgeberechtigten stellt die Grundlage für die Bemessung des Barbedarfs der Kinder dar.
4. Die Höhe, mit dem sich der jeweilige Elternteil am Barbedarf der Kinder beteiligt, ist im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln und erfolgt nicht schematisch nach dem Verhältnis der Einkommen.