Abschnitt I JLG2DPBewAV
Bibliographie
- Titel
- Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- JLG2DPBewAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Behördenleiterin oder Behördenleiter und Vertreterinnen oder Vertreter
- 1.
Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG mit Amtszulage:
Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter im Sinne des § 176 NJVollzG von Justizvollzugseinrichtungen mit einer Belegungsfähigkeit von mehr als 450 Haftplätzen
- 2.
Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG (Bandbreitenbewertung) / A 16 mit Amtszulage:
Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter von Justizvollzugseinrichtungen mit mehr als 370 Haftplätzen
Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter von Justizvollzugseinrichtungen mit mindestens 300 Haftplätzen, wenn zugleich landesweite Aufgaben wahrgenommen werden
- 3.
Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG:
Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter von Justizvollzugseinrichtungen im Übrigen sowie
Leiterin oder Leiter des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzuges sowie
Leiterin oder Leiter der Jugendarrestanstalt Verden
- 4.
Mit Besoldungsgruppe A 15 / A 16 NBesG:
stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter von Justizvollzugseinrichtungen mit mehr als 450 Haftplätzen
- 5.
Mit Besoldungsgruppe A 15 NBesG:
stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter von Justizvollzugseinrichtungen, sofern nicht unter Ziffer 4 aufgeführt
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Teil 3 Abschnitt II Satz 3 der AV i.d.F. vom 18. August 2023 (Nds. Rpfl. S. 482)