JLG2DPBewAV,NI - Justiz-Laufbahngruppe 2-Dienstpostenbewertung Allgemeine Verfügung

Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
JLG2DPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

AV d. MJ v. 31. 1. 2020 (2104 I (V) - 301. 234)

Vom 31. Januar 2020 (Nds. Rpfl. S. 88)

Geändert durch AV vom 18. August 2023 (Nds. Rpfl. S. 482)

- VORIS 20441 -

AV d. MJ v. 8. 3. 2018 - Nds. Rpfl. S. 163 -

Gemäß § 6 NBesG werden die Dienstposten der Laufbahngruppe 2, 1. und 2. Einstiegsamt im Justizvollzug wie folgt bewertet:

Absch. 1.1 - 1.2, 1. Teil - Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt

Abschnitt I JLG2DPBewAV

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
JLG2DPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Behördenleiterin oder Behördenleiter und Vertreterinnen oder Vertreter

  1. 1.

    Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG mit Amtszulage:

    Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter im Sinne des § 176 NJVollzG von Justizvollzugseinrichtungen mit einer Belegungsfähigkeit von mehr als 450 Haftplätzen

  2. 2.

    Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG (Bandbreitenbewertung) / A 16 mit Amtszulage:

    • Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter von Justizvollzugseinrichtungen mit mehr als 370 Haftplätzen

    • Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter von Justizvollzugseinrichtungen mit mindestens 300 Haftplätzen, wenn zugleich landesweite Aufgaben wahrgenommen werden

  3. 3.

    Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG:

    • Anstaltsleiterin oder Anstaltsleiter von Justizvollzugseinrichtungen im Übrigen sowie

    • Leiterin oder Leiter des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzuges sowie

    • Leiterin oder Leiter der Jugendarrestanstalt Verden

  4. 4.

    Mit Besoldungsgruppe A 15 / A 16 NBesG:

    stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter von Justizvollzugseinrichtungen mit mehr als 450 Haftplätzen

  5. 5.

    Mit Besoldungsgruppe A 15 NBesG:

    stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter von Justizvollzugseinrichtungen, sofern nicht unter Ziffer 4 aufgeführt

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Teil 3 Abschnitt II Satz 3 der AV i.d.F. vom 18. August 2023 (Nds. Rpfl. S. 482)

Abschnitt II JLG2DPBewAV - Weitere Dienstposten

Bibliographie

Titel
Dienstpostenbewertung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz bei den Justizvollzugseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
JLG2DPBewAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441
  1. 1.

    Mit Besoldungsgruppe A 16 NBesG:

    • Leitende Ärztin oder Leitender Arzt im Justizvollzugskrankenhaus

    • Fachärztin oder Facharzt im Justizvollzug mit gleichzeitiger Wahrnehmung der Fachaufsicht über den humanmedizinischen Dienst

    • Fachärztin oder Facharzt im Justizvollzug mit gleichzeitiger Wahrnehmung der Fachaufsicht über den zahnärztlichen Dienst

    • Psychiaterin oder Psychiater, die oder der eine psychiatrische Abteilung leitet

    • Leiterin oder Leiter des Prognosezentrums, sofern auch die Koordination der sozialtherapeutischen Abteilungen wahrgenommen wird

  2. 2.

    Mit Besoldungsgruppe A 15 NBesG:

    • Leiterin oder Leiter des Zentralen Juristischen Dienstes für den niedersächsischen Justizvollzug

    • Leiterin oder Leiter von sozialtherapeutischen Abteilungen, sofern auch die Aufgaben der Abteilungsleitung wahrgenommen werden

    • Fachärztin oder Facharzt in Justizvollzugseinrichtungen

    • Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter des Kriminologischen Dienstes im niedersächsischen Bildungsinstitut

  3. 3.

    Mit Besoldungsgruppe A 14 / A 15 NBesG:

    • Leiterin oder Leiter der diagnostischen Abteilung oder des Fachbereichs Behandlung in der JA Hameln, der JVA für Frauen oder in der JVA Vechta, die oder der zugleich verantwortlich zeichnet für Gutachten von besonders gefährlichen Straftäterinnen oder -tätern

    • Leiterin oder Leiter sozialtherapeutischer Abteilungen, soweit nicht unter Ziffer 2 bewertet

    • Gutachterin oder Gutachter im Prognosezentrum, der JA Hameln, der JVA für Frauen und der JVA Vechta

  4. 4.

    Mit Besoldungsgruppe A 13 / A 14 NBesG:

    Alle übrigen Dienstposten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Teil 3 Abschnitt II Satz 3 der AV i.d.F. vom 18. August 2023 (Nds. Rpfl. S. 482)

Absch. 2.1, Teil 2 - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt