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  • ab 01.01.1991 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 DfbesEreRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

Zuständige Behörde für die Durchführung der BEE ist nach § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Statistikgesetzes vom 27.6.1988 (Nds. GVBl. S. 113) i.V.m. dem Beschluß des Landesministeriums über die Statistische Ordnung vom 11.10.1988 (Nds. MBl. 1988 S. 927 - GültL MI 177/7) das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Statistik -. Aufgabe des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes - Statistik - ist auch die Auswahl, Bestellung und Betreuung der Erhebungsbeauftragten sowie die Bereitstellung, Wartung und Verteilung der notwendigen Geräte.