Abschnitt 2 DfbesEreRE
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfbesEreRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600000000005
Zuständige Behörde für die Durchführung der BEE ist nach § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Statistikgesetzes vom 27.6.1988 (Nds. GVBl. S. 113) i.V.m. dem Beschluß des Landesministeriums über die Statistische Ordnung vom 11.10.1988 (Nds. MBl. 1988 S. 927 - GültL MI 177/7) das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Statistik -. Aufgabe des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes - Statistik - ist auch die Auswahl, Bestellung und Betreuung der Erhebungsbeauftragten sowie die Bereitstellung, Wartung und Verteilung der notwendigen Geräte.