DfbesEreRE,NI - Df besonderer ErnteermittlungRE

Durchführung der Besonderen Ernteermittlung

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

RdErl. d. ML v. 20.12.1990 - 207-19523 (1) -

Vom 20. Dezember 1990 (Nds. MBl. 1991 S. 68)

- GültL 1/38 -

- VORIS 78600 00 00 00 005 -

- Im Einvernehmen mit dem MI und dem MF -

Abschnitt 1 DfbesEreRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

Auf Grund des § 47 des Agrarstatistikgesetzes vom 15.3.1989 (BGBl. I S. 469) ist jährlich die Besondere Ernteermittlung (BEE) durchzuführen.

Abschnitt 2 DfbesEreRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

Zuständige Behörde für die Durchführung der BEE ist nach § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Statistikgesetzes vom 27.6.1988 (Nds. GVBl. S. 113) i.V.m. dem Beschluß des Landesministeriums über die Statistische Ordnung vom 11.10.1988 (Nds. MBl. 1988 S. 927 - GültL MI 177/7) das Niedersächsische Landesverwaltungsamt - Statistik -. Aufgabe des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes - Statistik - ist auch die Auswahl, Bestellung und Betreuung der Erhebungsbeauftragten sowie die Bereitstellung, Wartung und Verteilung der notwendigen Geräte.

Abschnitt 3 DfbesEreRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

Die Landwirtschaftskammern benennen dem Niedersächsischen Landesverwaltungsamt - Statistik - rechtzeitig geeignete Personen, die vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt - Statistik - als Erhebungsbeauftragte für die BEE bestellt werden. Die Erhebungsbeauftragten übernehmen die Durchführung der BEE als sog. Kommissionsmitglieder nach dem vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt - Statistik - vorgegebenen Verfahren.

Abschnitt 4 DfbesEreRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

Die landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten der Landwirtschaftskammern nehmen für das Land die im Rahmen der BEE erforderlichen Untersuchungsarbeiten gegen Kostenerstattung wahr.