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  • ab 01.01.1991 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 DfbesEreRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
Redaktionelle Abkürzung
DfbesEreRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600000000005

Soweit Personalkosten von Bediensteten, deren Stellen im Stellenplan bzw. in der Stellenübersicht der Landwirtschaftskammern enthalten sind, aus den Erstattungsleistungen des Landes finanziert werden, müssen diese bei der Berechnung des Verwaltungskostenzuschusses nach § 31 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern vorweg vom Personalaufwand abgesetzt werden.