Abschnitt 5 DfbesEreRE
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Besonderen Ernteermittlung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfbesEreRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600000000005
Soweit Personalkosten von Bediensteten, deren Stellen im Stellenplan bzw. in der Stellenübersicht der Landwirtschaftskammern enthalten sind, aus den Erstattungsleistungen des Landes finanziert werden, müssen diese bei der Berechnung des Verwaltungskostenzuschusses nach § 31 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern vorweg vom Personalaufwand abgesetzt werden.