Abschnitt 4 BVOrgBeschl
Bibliographie
- Titel
- Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- BVOrgBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20130
Die Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt obliegt dem MF. Abweichend hiervon verbleibt die Fachaufsicht über die Fälle der Wiedergutmachung nach dem BEG weiterhin beim MI. Die Fachaufsicht in Angelegenheiten der Justizbeitreibungsordnung verbleibt beim MJ.