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  • ab 09.02.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BVOrgBeschl

Bibliographie

Titel
Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
BVOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Mit Wirkung vom 1. 4. 2016 werden sämtliche dem Kapitel 04 20 zugeordneten Organisationseinheiten der Bezüge- und Versorgungsverwaltung einschließlich ihrer Aufgaben von der OFD Niedersachsen an das NLBV verlagert. Abweichend hiervon verbleibt die Zentrale Vollstreckungsstelle organisatorisch zunächst bei der OFD Niedersachsen und wird nach Änderung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften an das NLBV verlagert. Das in der Zentralen Vollstreckungsstelle beschäftigte Personal des Kapitels 04 20 wird im Rahmen personeller Maßnahmen bis zum organisatorischen Übergang der Zentralen Vollstreckungsstelle an das NLBV die im Rahmen der Vollstreckung anfallenden Aufgaben in der OFD Niedersachsen erledigen. Das MF wird ermächtigt, die Zentrale Vollstreckungsstelle nach Änderung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften an das NLBV zu verlagern.