BVOrgBeschl,NI - Bezüge- und Versorgungsverwaltung-Organisationsbeschluss

Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung

Bibliographie

Titel
Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
BVOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Beschl. d. LReg v. 9. 2. 2016 - MF-VD1-01511-3 -

Vom 9. Februar 2016 (Nds. MBl. S. 244)

- VORIS 20130 -

Bezug: Beschl. v. 24. 11. 2009 (Nds. MBl. S. 1046)
- VORIS 20130 -

Die LReg hat am 9. 2. 2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Abschnitt 1 BVOrgBeschl

Bibliographie

Titel
Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
BVOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Mit Wirkung vom 1. 4. 2016 wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) als selbständige obere Landesbehörde mit den vier dezentralen Standorten Hannover, Aurich, Braunschweig und Lüneburg errichtet. Der Dienstsitz der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamtes ist Aurich und Hannover.

Abschnitt 2 BVOrgBeschl

Bibliographie

Titel
Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
BVOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Mit Wirkung vom 1. 4. 2016 werden sämtliche dem Kapitel 04 20 zugeordneten Organisationseinheiten der Bezüge- und Versorgungsverwaltung einschließlich ihrer Aufgaben von der OFD Niedersachsen an das NLBV verlagert. Abweichend hiervon verbleibt die Zentrale Vollstreckungsstelle organisatorisch zunächst bei der OFD Niedersachsen und wird nach Änderung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften an das NLBV verlagert. Das in der Zentralen Vollstreckungsstelle beschäftigte Personal des Kapitels 04 20 wird im Rahmen personeller Maßnahmen bis zum organisatorischen Übergang der Zentralen Vollstreckungsstelle an das NLBV die im Rahmen der Vollstreckung anfallenden Aufgaben in der OFD Niedersachsen erledigen. Das MF wird ermächtigt, die Zentrale Vollstreckungsstelle nach Änderung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften an das NLBV zu verlagern.

Abschnitt 3 BVOrgBeschl

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Titel
Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
BVOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Das NLBV ist damit Nachfolgeeinrichtung der OFD Niedersachsen als landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle.

Abschnitt 4 BVOrgBeschl

Bibliographie

Titel
Organisation der niedersächsischen Bezüge- und Versorgungsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
BVOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Die Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt obliegt dem MF. Abweichend hiervon verbleibt die Fachaufsicht über die Fälle der Wiedergutmachung nach dem BEG weiterhin beim MI. Die Fachaufsicht in Angelegenheiten der Justizbeitreibungsordnung verbleibt beim MJ.