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  • ab 15.09.2011 (aktuelle Fassung)

§ 44 WO-RiV - Ausschluss der elektronischen Form

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)
Amtliche Abkürzung
WO-RiV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31200

Ist in dieser Verordnung die Schriftform angeordnet, so kann sie durch die elektronische Form nur ersetzt werden, soweit dies durch das Niedersächsische Richtergesetz oder durch diese Verordnung ausdrücklich bestimmt ist.