§ 44 WO-RiV - Ausschluss der elektronischen Form
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)
- Amtliche Abkürzung
- WO-RiV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31200
Ist in dieser Verordnung die Schriftform angeordnet, so kann sie durch die elektronische Form nur ersetzt werden, soweit dies durch das Niedersächsische Richtergesetz oder durch diese Verordnung ausdrücklich bestimmt ist.