§ 11 NStGHG - Geschäftsstelle
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG)
- Amtliche Abkürzung
- NStGHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11130020000000
Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden von der Geschäftsstelle des Landgerichts Bückeburg wahrgenommen. Die berufsrichterlichen Mitglieder können sich im Übrigen der Geschäftseinrichtungen der Gerichte bedienen, an denen sie im Hauptamt ihr Richteramt wahrnehmen.