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  • ab 11.07.1996 (aktuelle Fassung)

§ 11 NStGHG - Geschäftsstelle

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG)
Amtliche Abkürzung
NStGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11130020000000

Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden von der Geschäftsstelle des Landgerichts Bückeburg wahrgenommen. Die berufsrichterlichen Mitglieder können sich im Übrigen der Geschäftseinrichtungen der Gerichte bedienen, an denen sie im Hauptamt ihr Richteramt wahrnehmen.