Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.11.1975, Az.: 1 A 3/74

Entwicklungsbereich; Einbeziehung von Grundstücken; Gemeinde; Bebauung; Bebauungsplan

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
05.11.1975
Aktenzeichen
1 A 3/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11210
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1975:1105.1A3.74.0A

Fundstelle

  • NJW 1976, 2281

Amtlicher Leitsatz

Werden Grundstücke in einen Entwicklungsbereich einbezogen, wird nicht die Umverteilung von Bodeneigentum bezweckt. Es ist keine Verfolgung eigentumspolitischer Zwecke gerechtfertigt. Die Abschöpfung des Planungswertes kann ein Nebenzweck neben den Sachzwecken darstellen. Ist eine Einfamilienhausbebauung geplant, so können Grundstücke lediglich dann in den Entwicklungsbereich einbezogen werden, wenn eine gemeindliche Verfügung über das Eigentum erforderlich ist, damit die Planungsabsichten verwirklicht werden können.