Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.11.1975, Az.: 1 A 3/74
Entwicklungsbereich; Einbeziehung von Grundstücken; Gemeinde; Bebauung; Bebauungsplan
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 05.11.1975
- Aktenzeichen
- 1 A 3/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11210
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1975:1105.1A3.74.0A
Rechtsgrundlagen
- § 165 BauGB
- § 6 WoBauErlG
Fundstelle
- NJW 1976, 2281
Amtlicher Leitsatz
Werden Grundstücke in einen Entwicklungsbereich einbezogen, wird nicht die Umverteilung von Bodeneigentum bezweckt. Es ist keine Verfolgung eigentumspolitischer Zwecke gerechtfertigt. Die Abschöpfung des Planungswertes kann ein Nebenzweck neben den Sachzwecken darstellen. Ist eine Einfamilienhausbebauung geplant, so können Grundstücke lediglich dann in den Entwicklungsbereich einbezogen werden, wenn eine gemeindliche Verfügung über das Eigentum erforderlich ist, damit die Planungsabsichten verwirklicht werden können.