Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 22.02.1995, Az.: 18 UF 323/94

Gemeinsame elterliche Sorge; Gemeinsames Sorgerecht des Kindes; Ablehnung des Sorgerechtsantrages

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
22.02.1995
Aktenzeichen
18 UF 323/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 15946
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1995:0222.18UF323.94.0A

Fundstelle

  • DAVorm 1995, 86

Redaktioneller Leitsatz

Der Antrag der Eltern auf gemeinsame elterliche Sorge des Kindes kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß die Entfernung der Wohnsitze der Eltern zu groß sei, um die Erziehung gemeinsam ausüben zu können.