Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 22.02.1995, Az.: 18 UF 323/94
Gemeinsame elterliche Sorge; Gemeinsames Sorgerecht des Kindes; Ablehnung des Sorgerechtsantrages
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 22.02.1995
- Aktenzeichen
- 18 UF 323/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 15946
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1995:0222.18UF323.94.0A
Rechtsgrundlage
- § 1671 BGB
Fundstelle
- DAVorm 1995, 86
Redaktioneller Leitsatz
Der Antrag der Eltern auf gemeinsame elterliche Sorge des Kindes kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß die Entfernung der Wohnsitze der Eltern zu groß sei, um die Erziehung gemeinsam ausüben zu können.