§ 46 AVNot
Bibliographie
- Titel
- Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
- Amtliche Abkürzung
- AVNot
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32370000000008
Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 67 Abs. 2 Satz 2 BNotO wird die "Niedersächsische Rechtspflege" als Blatt für die Veröffentlichung von Satzungsbestimmungen der Notarkammern bezeichnet. Den Notarkammern bleiben zusätzliche Veröffentlichungen in ihren Mitteilungsblättern unbenommen.