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  • ab 01.06.2001 (aktuelle Fassung)

§ 46 AVNot

Bibliographie

Titel
Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
Amtliche Abkürzung
AVNot
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32370000000008

Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 67 Abs. 2 Satz 2 BNotO wird die "Niedersächsische Rechtspflege" als Blatt für die Veröffentlichung von Satzungsbestimmungen der Notarkammern bezeichnet. Den Notarkammern bleiben zusätzliche Veröffentlichungen in ihren Mitteilungsblättern unbenommen.