Abschnitt 49 RiStBV - 49 Unterrichtung der Vollzugsanstalt
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
Umstände, welche die Besorgnis begründen, dass ein Untersuchungsgefangener die Ordnung in der Anstalt beeinträchtigt oder sich selbst gefährdet, sind der Vollzugsanstalt unverzüglich mitzuteilen (vgl. § 114a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 StPO).