§ 54 SchiedsamtG
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter
- Redaktionelle Abkürzung
- SchiedsamtG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31050010000000
Die bei dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vor dem Schiedsmann anhängigen Verfahren werden nach dem bisherigen Recht zu Ende geführt.