Abschnitt 3 GSVOAübRdErl
Bibliographie
- Titel
- Übertragung von Aufgaben nach der Gefahrstoffverordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- GSVOAübRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120000008020
3.
Der Beauftragte ist hinsichtlich der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben dem Behördenleiter unmittelbar zu unterstellen.