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§ 15 NWoFG - Förderziel

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz - NWoFG)
Amtliche Abkürzung
NWoFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

(1) Ziel der Förderung von Wohnquartieren ist es, stabile Strukturen von Wohnquartieren und sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten und durch darauf gerichtete Maßnahmen sowie durch Gemeinwesenarbeit das Wohnumfeld und das Zusammenleben in den Wohnquartieren zu unterstützen und zu verbessern.

(2) Die Förderung soll vorwiegend die Wohnverhältnisse der Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung verbessern.