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  • ab 01.09.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt C VP-RdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die verdeckte Informationsgewinnung im Rahmen der Strafverfolgung durch Informantinnen und Informanten, Vertrauenspersonen, Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler und sonstige nicht offen ermittelnde Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
Redaktionelle Abkürzung
VP-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 9. 2022 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 8. 2022 außer Kraft.

An
die Polizeidirektionen
das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Polizeiakademie Niedersachsen
die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften
die Justizvollzugsanstalten