§ 27 BMpädPrüfO - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BMpädPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000040
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf Schwimmmeistergehilfe vom 10.1.1977 (Nds. MBl. S. 165), geändert mit Bekanntmachung des MK vom 17.4.1984 (Nds. MBl. S. 565), außer Kraft.