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  • ab 30.12.1999 (aktuelle Fassung)

§ 27 BMpädPrüfO - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BMpädPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000040

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf Schwimmmeistergehilfe vom 10.1.1977 (Nds. MBl. S. 165), geändert mit Bekanntmachung des MK vom 17.4.1984 (Nds. MBl. S. 565), außer Kraft.