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  • ab 01.06.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 InVeKoSTabErl

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

Die Tabellen werden jährlich auf der Grundlage der vorläufigen Daten aller Antragstellerinnen und Antragsteller erstellt, eine Tabellierung der endgültigen Daten erfolgt nicht. Die Tabellen werden dem ML möglichst bis Ende Juli des jeweiligen Jahres in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)