Abschnitt 3 InVeKoSTabErl
Bibliographie
- Titel
- Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
- Redaktionelle Abkürzung
- InVeKoSTabErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 29720
Die Tabellen werden jährlich auf der Grundlage der vorläufigen Daten aller Antragstellerinnen und Antragsteller erstellt, eine Tabellierung der endgültigen Daten erfolgt nicht. Die Tabellen werden dem ML möglichst bis Ende Juli des jeweiligen Jahres in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)