InVeKoSTabErl,NI - InVeKoS-Tabellierungserlass

Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

Erl. d. ML vom 23. 2. 2022
304-1951-961/2021-1489/2021 -

Vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)

VORIS 29720 -

Bezug: RdErl. d. MI v. 6. 12. 2013 (Nds. MBl. 2014 S. 242)
- VORIS 29000 -

Abschnitt 1 InVeKoSTabErl

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

Auf der Grundlage des InVeKoSDG zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems werden jährlich Daten über die Flächennutzung landwirtschaftlicher Betriebe erhoben. Diese Daten werden durch das LSN auf der Grundlage des AgrStatG genutzt, ausgewertet und veröffentlicht. Darüber hinaus soll zukünftig weiterhin eine jährliche Tabellierung der InVeKoS-Daten auf regionaler Ebene durch das LSN erfolgen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)

Abschnitt 2 InVeKoSTabErl

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

LSN erstellt hierzu auf der Grundlage dieser Daten folgende Tabellen, wobei die InVeKoS-Codes den in der Agrarstatistik genutzten Fruchtartencodes zugeordnet werden.

2.1 Tabelle 1

Für die in der Anlage 1 aufgeführten Anbaukulturen werden für das Land Niedersachsen, die statistischen Bezirke sowie die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover jeweils die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller und die bewirtschaftete Fläche in ha ausgewiesen. Analog werden als Untergruppe die ökologisch bewirtschafteten Flächen und die Anzahl der zugehörigen Antragstellerinnen und Antragsteller ausgewiesen. Die in Anlage 1 aufgeführten Anbaukulturen können ggf. zusammengefasst werden, sofern es aus fachlichen Gründen sinnvoll erscheint.

2.2 Tabelle 2

Für die in der Anlage 2 aufgeführten Hauptnutzungs- und Kulturarten werden für das Land Niedersachsen, die statistischen Bezirke sowie die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover jeweils die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller und die bewirtschaftete Fläche in ha ausgewiesen. Analog werden als Untergruppe die ökologisch bewirtschafteten Flächen und die Anzahl der zugehörigen Antragstellerinnen und Antragsteller ausgewiesen. Die in Anlage 2 aufgeführten Hauptnutzungs- und Kulturarten können ggf. zusammengefasst werden, sofern es aus fachlichen Gründen sinnvoll erscheint.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)

Abschnitt 3 InVeKoSTabErl

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

Die Tabellen werden jährlich auf der Grundlage der vorläufigen Daten aller Antragstellerinnen und Antragsteller erstellt, eine Tabellierung der endgültigen Daten erfolgt nicht. Die Tabellen werden dem ML möglichst bis Ende Juli des jeweiligen Jahres in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)

Abschnitt 4 InVeKoSTabErl

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

Da Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse verarbeitet werden, sind die Bestimmungen des NDSG und des NStatG bzgl. der Geheimhaltung und des Datenschutzes zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)