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  • ab 01.06.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 InVeKoSTabErl

Bibliographie

Titel
Tabellierung von Verwaltungsdaten aus dem Sammelantrag Agrarförderung
Redaktionelle Abkürzung
InVeKoSTabErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29720

Die Tabellierung der im Rahmen der Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems erhobenen Daten durch das LSN wird als Geschäftsstatistik gemäß Nummer 4 der Statistischen Ordnung (Bezugserlass) angeordnet. Das LSN kann gemäß Nummer 4.4 der Statistischen Ordnung die aus den ihr überlassenen Daten erstellten statistischen Ergebnisse für allgemeine Zwecke darstellen und veröffentlichen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. vom 23. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 290)