Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 12.08.1977, Az.: 6 U 86/77
Tierarzt; Neueste Buchauflage; Standardlehrbuch; Fortbildungsveranstaltung; Fachzeitschrift
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 12.08.1977
- Aktenzeichen
- 6 U 86/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11759
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1977:0812.6U86.77.0A
Rechtsgrundlagen
- § 276 BGB
- § 823 BGB
Amtlicher Leitsatz
Ein praktischer Tierarzt handelt nicht schuldhaft, wenn er nicht jeweils die neueste Auflage eines Standardlehrbuchs beschafft und sie systematisch auf Änderungen gegenüber der Vorauflage untersucht, um sich über neu erkannte Gefahren bisher allgemein üblicher Behandlungsmethoden zu informieren. Es genügt, wenn er seinen Wissensstand ständig durch die Lektüre mehrerer einschlägiger Fachzeitschriften und den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ergänzt.