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§ 18 NJAVO - Prüfungsdurchgang

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO)
Amtliche Abkürzung
NJAVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31210010100000

Zur Durchführung der ersten Staatsprüfung werden Prüfungsdurchgänge festgelegt, in denen die Termine der Aufsichtsarbeiten und der Ausgabe der Hausarbeit bestimmt werden.