Abschnitt 3 SEEA-AV - III. Vertretung und Prozessführung des Landes
Bibliographie
- Titel
- Bearbeitung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegen das Land Niedersachsen sowie von Ersatzansprüchen gegen Justizangehörige des Landes
- Redaktionelle Abkürzung
- SEEA-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 40100000000004
Die Vertretung des Landes in gerichtlichen Verfahren richtet sich nach dem Gem. RdErl. d. StK u. sämtl. Min. v. 16.11.2004 (Nds. MBl. S. 772) - VORIS 20120 -, zuletzt geändert durch Gem. RdErl.v. 4.3.2011 (Nds. MBl. S. 230), in der jeweils geltenden Fassung. Ist die Behörde, die danach zur Vertretung des Landes berufen ist, nicht mit der gemäß Abschnitt I und II für die Bearbeitung des Anspruchs zuständigen Behörde identisch, verständigt sie sich mit dieser Behörde auf unmittelbarem Wege laufend über die Prozessführung. Federführend zuständig für die Bearbeitung des Rechtsstreits bleibt die nach Abschnitt I und II zuständige Behörde.