Abschnitt 1 WwAnwSZErl
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Wasserwesen
- Redaktionelle Abkürzung
- WwAnwSZErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Aufgrund des § 59 NBesG vom 20. 12. 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. 12. 2021 (Nds. GVBl. S. 883), werden Anwärterinnen und Anwärtern sowie Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Wasserwesen im NLWKN, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Außer Kraft am 30. September 2025 durch Nummer 2 des Erl. vom 22. April 2022 (Nds. MBl. S. 626)