Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 12.01.1988, Az.: 9 A 220/86
Wirksamkeit; Kaufvertrag; Grundstück; Gemeinde; Bürger; Erschließungsbeitrag; Pauschal; Ablösung; Ablösungsbetrag
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 12.01.1988
- Aktenzeichen
- 9 A 220/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 12883
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1988:0112.9A220.86.0A
Verfahrensgang
- nachfolgend
- BVerwG - 22.04.1988 - AZ: BVerwG 8 B 46.88
Rechtsgrundlage
- § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB
Fundstellen
- NJW 1988, 2126-2127 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1988, 863 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Der Wirksamkeit eines zwischen der Gemeinde und dem Bürger geschlossenen Kaufvertrags über ein Grundstück steht die Vereinbarung, auch künftige Erschließungsbeiträge durch einen Pauschalpreis abzugelten, nicht entgegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Gemeinde bei der Kalkulation des im Kaufpreis enthaltenen Ablösungsbetrags einen von den Ablösungsbestimmungen abweichenden Verteilungsmaßstab zugrunde gelegt hat.