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  • ab 15.01.1953 (aktuelle Fassung)

§ 5 BienenWG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze der Belegstellen
Redaktionelle Abkürzung
BienenWG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450010000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die bestehenden Polizeiverordnungen zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze der Belegstellen außer Kraft.

Hannover, den 10. Januar 1953.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Kopf

Der Niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

von Kessel