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  • ab 28.05.1999 (aktuelle Fassung)

Art. 2 1. ZLG-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063030000000

Das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales wird ermächtigt, den Wortlaut des Abkommens in der nach dem In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens geltenden Fassung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.