Art. 2 1. ZLG-ÄndAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. ZLG-ÄndAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21063030000000
Das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales wird ermächtigt, den Wortlaut des Abkommens in der nach dem In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens geltenden Fassung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.