1. ZLG-ÄndAbkG,NI - Erstes ZLG-Änderungsabkommensgesetz

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063030000000

Vom 12. Mai 1999 (Nds. GVBl. S. 108 - VORIS 21063 03 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 1. ZLG-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063030000000

(1) Dem am 9. Juli 1998 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Es ändert das Abkommen vom 30. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 310, 1997 S. 47).

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

In Kraft getreten am 1. Februar 2001 (Bek. vom 6. März 2001, Nds. GVBl. S. 137).

Art. 2 1. ZLG-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063030000000

Das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales wird ermächtigt, den Wortlaut des Abkommens in der nach dem In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens geltenden Fassung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 3 1. ZLG-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063030000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 12. Mai 1999

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Rolf W e r n s t e d t

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Gerhard G l o g o w s k i

Anlage 1. ZLG-ÄndAbkG - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLG-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063030000000

>Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten