Abschnitt 6 BauLVerzRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Bauaufsicht; Führung des Baulastenverzeichnisses
- Redaktionelle Abkürzung
- BauLVerzRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 6 Satz 1 des Runderlasses vom 30. September 2016 (Nds. MBl. S. 989)
An
die Bauaufsichtsbehörden
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
die anderen behördlichen Vermessungsstellen