Abschnitt 1 DRBefMWRdErl
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBefMWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
1.
Gemäß Nr. 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden die dienstrechtlichen Befugnisse des MW mit Wirkung vom 1.9.2009 wie folgt übertragen:
- 1.1
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie vergleichbare Beschäftigte mit Ausnahme von Dienst-/Außenstellenleitungen.
Dienst-/arbeitsrechtliche Maßnahmen für gemäß § 20 BeamtStG zugewiesene Beamtinnen und Beamte und gemäß § 4 Abs. 2 TV-L zugewiesene Beschäftigte werden im Einvernehmen mit der Einrichtung getroffen, zu der die Zuweisung erfolgt ist.
- 1.2
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts sowie vergleichbare Beschäftigte mit den in der Betriebsanweisung beschriebenen Ausnahmen.
- 1.3
Materialprüfanstalten
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts sowie vergleichbare Beschäftigte mit den in der Betriebsanweisung beschriebenen Ausnahmen. Ausgenommen sind die Mitglieder des Vorstandes und die Leitung der Koordinierungsstelle.