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  • ab 01.09.2003 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 ZeugenSRdErl

Bibliographie

Titel
Gemeinsame Richtlinie der Innenminister/-senatoren und der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder zum Schutz gefährdeter Zeugen
Redaktionelle Abkürzung
ZeugenSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

2. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2003 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An die
Polizeibehörden und -einrichtungen
Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften