Abschnitt 2 ZeugenSRdErl
Bibliographie
- Titel
- Gemeinsame Richtlinie der Innenminister/-senatoren und der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder zum Schutz gefährdeter Zeugen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZeugenSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
2. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2003 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
An die
Polizeibehörden und -einrichtungen
Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften