Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 22.10.1984, Az.: Ss 486/84

Beschwer des Angeklagten; Einstellung des Verfahrens; Freispruch; Nichterweislichkeit der vorgeworfenen Straftat; Verjährung der Ordnungswidrigkeit

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
22.10.1984
Aktenzeichen
Ss 486/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11667
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1984:1022.SS486.84.0A

Fundstellen

  • MDR 1985, 429 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 1177 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Wird das Verfahren eingestellt anstatt durch einen gebotenen Freispruch beendet (hier: im Fall der Nichterweislichkeit der vorgeworfenen Straftat und Verjährung der daneben in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeit), so besteht eine Beschwer des Angeklagten.