Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 16.07.1984, Az.: Ss 272/84

Ermöglichen der Feststellungen; Unverzüglichkeit; Unfallbeteiligte; Unfall im Straßenverkehr

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
16.07.1984
Aktenzeichen
Ss 272/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11662
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1984:0716.SS272.84.0A

Fundstelle

  • NiedersRpfl 1984, 264

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Es stellt kein "unverzügliches" Ermöglichen der Feststellungen mehr dar, wenn der Unfallbeteiligte nach einem Unfall im Straßenverkehr, welcher in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag passierte, den Geschädigten erst am Montagmorgen unterrichtet.