Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 16.07.1984, Az.: Ss 272/84
Ermöglichen der Feststellungen; Unverzüglichkeit; Unfallbeteiligte; Unfall im Straßenverkehr
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 16.07.1984
- Aktenzeichen
- Ss 272/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11662
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1984:0716.SS272.84.0A
Rechtsgrundlage
- § 142 Abs. 2 StGB
Fundstelle
- NiedersRpfl 1984, 264
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Es stellt kein "unverzügliches" Ermöglichen der Feststellungen mehr dar, wenn der Unfallbeteiligte nach einem Unfall im Straßenverkehr, welcher in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag passierte, den Geschädigten erst am Montagmorgen unterrichtet.