Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 18.12.1984, Az.: Ss 559/84

Lichtzeichenanlage an Kreuzung; Umgehung des Rotlichts; Ordnungswidrigkeit; Kundenparkplatz auf Eckgrundstück

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
18.12.1984
Aktenzeichen
Ss 559/84
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 11664
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1984:1218.SS559.84.0A

Fundstellen

  • DAR 1985, 228
  • NJW 1985, 1567-1568 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Es stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein Kraftfahrer vor dem Kreuzungsbereich über eine ordnungsgemäß angelegte Zufahrt auf den Kundenparkplatz des auf dem Eckgrundstück befindlichen Geschäfts fährt und den Parkplatz über eine auf die nach rechts abzweigende Straße führende Ausfahrt verläßt, um das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung zu umgehen.