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  • ab 05.04.2019 (aktuelle Fassung)

§ 8 NZwEWG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)
Amtliche Abkürzung
NZwEWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23500

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 27. März 2019

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele  A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l