Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 29.05.1975, Az.: 5 U 109/74

Hemmung; Verjährung; Einwendung

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
29.05.1975
Aktenzeichen
5 U 109/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11488
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1975:0529.5U109.74.0A

Amtlicher Leitsatz

§ 3 Nr. 3 PflVG läßt die Hemmung des Verjährungsablaufes nur bis zur (schriftlichen) Entscheidung des Versicherers über den angemeldeten Anspruch dauern. Anschließend erhobene Einwendungen des Geschädigten bewirken nicht erneut eine Hemmung nach § 3 PflVG, es sei denn der Versicherer gibt zu erkennen, daß er an seiner Entscheidung nicht festhalten will.