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Abschnitt 4 SEAgLandAV - Ergänzende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Bearbeitung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gegen das Land Niedersachsen sowie von Ersatzansprüchen gegen Justizangehörige des Landes
Redaktionelle Abkürzung
SEAgLandAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
40100000000004

Unberührt bleiben

  1. a)
    die Vorschriften der Nieders. Landeshaushaltsordnung über die Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit (§ 53 LHO) sowie über die Befugnisse zum Abschluss eines Vergleichs (§ 58 LHO) und zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass von Ansprüchen (§ 59 LHO) einschließlich derjeweils dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften,
  2. b)
    die Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), AV v. 2.8.1971, Nds. Rpfl. S. 197), zuletzt geändert durch AV vom 26.4.1995, - VORIS 33320 00 00 00 001 - und
  3. c)
    die Bestimmungen über die Schadenshaftung des Landes und seiner Bediensteten bei Kraftfahrzeugunfällen in der Landesverwaltung, Gem. RdErl. d. MF, d. StK und der übr. Min. vom 23.2.1987 (Nds. MBl. S. 236) - VORIS 64000 03 00 92 018 -.