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§ 1 WiFöSPG - Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz über ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WiFöSPG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000010000000

Um die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, wird als Sondervermögen des Landes (§ 26 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung) der "Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen" gebildet.